WBS Berlin: Ihr Wegweiser zur günstigen Wohnung

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Ihre Eintrittskarte für geförderten Wohnraum in Berlin. Mehr als die Hälfte der Berliner Haushalte hat theoretisch Anspruch auf einen WBS.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gültigkeit: Der WBS gilt ab der Ausstellung genau ein Jahr. Er muss am Tag des Mietbeginns gültig sein.
  • Bearbeitungszeit: Die Prüfung im Bezirksamt dauert oft bis zu drei Monate. Beantragen Sie den Schein daher frühzeitig.
  • WBS-Antrag: Sie können den Antrag beim zuständigen Wohnungsamt Ihres Bezirks einreichen. Dies ist auch online über das Service-Portal Berlin möglich.

WBS-Rechner für Berlin

Prüfen Sie Ihren Anspruch.
Wichtig, geben Sie die Beträge ohne Punkt ein,
z.B. statt 19.200 € Nettoeinkommen pro Jahr, nur 19200.

WBS-Rechner Berlin

Erwachsene
Kinder (< 18 J.)
*Brutto-Einkommen wird nach der Formel: (Jahresbrutto – 1.230 €) x 0,70 berechnet.
Zusätzliche Freibeträge (jährlich):


Schwerbehinderung:
Unterhalt (€/Jahr):
Kita-Kosten (€/Jahr):

HINWEIS: Dieser Rechner dient der Orientierung. Die verbindliche Prüfung erfolgt nur durch das Wohnungsamt.

Ihr Nettoeinkommen entscheidet über die Erteilung. Berlin nutzt hierfür fünf Stufen (100 bis 220).

  • Basis: Es zählt das gesamte Haushaltsnettoeinkommen. Kindergeld wird nicht angerechnet.
  • Brutto-Netto-Formel: Zur vereinfachten Prüfung gilt: `(Jahresbrutto – 1.230 €) x 0,7`.
  • Freibeträge: Bestimmte Kosten mindern Ihr anrechenbares Einkommen. Dazu gehören Unterhaltszahlungen, Kosten für Kinderbetreuung, Schwerbehinderungen sowie Abzüge für junge Eheleute oder Alleinerziehende.

Einkommensgrenzen

Die Tabelle zeigt die Einkommensgrenzen (jährliches Nettoeinkommen), je nach Haushaltsgröße und WBS-Stufe:

Haushaltsgröße WBS 100 (§ 9 WoFG) WBS 140 (+40 %) WBS 160 (+60 %) WBS 180 (+80 %) WBS 220 (+120 %)
1-Personen-Haushalt 12.000 € 16.800 € 19.200 € 21.600 € 26.400 €
2-Personen-Haushalt 18.000 € 25.200 € 28.800 € 32.400 € 39.600 €
Jede weitere Person + 4.100 € + 5.740 € + 6.560 € + 7.380 € + 9.020 €
Zuschlag pro Kind + 500 € + 700 € + 800 € + 900 € + 1.100 €
WBS Berlin Rechner

Freibeträge: So senken Sie Ihr anrechenbares Einkommen

Das Wohnungsamt berechnet Ihr jährliches Haushaltsnettoeinkommen. Kindergeld wird dabei nicht mitgezählt. Verschiedene Freibeträge können Ihr anrechenbares Einkommen zusätzlich mindern und Ihre Chancen verbessern:

  1. Junge Eheleute: Beide Partner sind unter 40 Jahre alt. Die Eheschließung liegt weniger als 5 Jahre zurück (-4.000 € pro Jahr).
  2. Alleinerziehende: Sie erhalten einen Abzug für jedes Kind unter 12 Jahren (-600 € pro Jahr und Kind).
  3. Änderung bei älteren Kindern: Für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren mit eigenem Einkommen gilt ein Freibetrag von 600 € pro Jahr. Kinder ab 18 Jahren zählen als Erwachsene.
  4. Schwerbehinderung & Pflege:
    • 4.500 € pro Jahr Abzug bei einem GdB von 80–100 % mit Pflegebedürftigkeit.
    • 2.100 € pro Jahr Abzug bei einem GdB unter 80 % oder bei Pflegebedürftigkeit.
  5. Unterhaltszahlungen: Ohne Notarvertrag können Sie maximal 3.000 € pro Jahr (250 €/Monat) pro Kind geltend machen. Für getrenntlebende Partner sind maximal 6.000 € pro Jahr (500 €/Monat) abziehbar. Höhere Beträge erfordern einen offiziellen Titel oder einen Notarvertrag.
  6. Kinderbetreuung: Sie können 2/3 der tatsächlichen Kitagebühren oder Tagesmutter-Kosten absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 € pro Jahr und Kind. Dies gilt für Kinder unter 14 Jahren. Freizeit- oder Unterrichtskosten sind ausgeschlossen.
Grund des Abzugs Freibetrag / Abzug Zusätzliche Info
Junge Eheleute 4.000 € (~333 €/Mt.) Beide < 40 J., verh. < 5 J. [7, 8]
Alleinerziehende 600 € (50 €/Mt.) Pro Kind unter 12 Jahren [7, 9]
Kind (16-25 J.) 600 € (50 €/Mt.) Mit eigenem Einkommen [7]
Behinderung (GdB 60-80) 2.100 € (175 €/Mt.) Oder bei Pflegebedürftigkeit [7, 10]
Behinderung (GdB 80-100) 4.500 € (375 €/Mt.) Oder schwere Pflegebedürftigkeit [7, 10]
Unterhalt (Kind) bis 3.000 € (250 €/Mt.) Auf Nachweis (ohne Notarvertrag) [8, 11]
Unterhalt (Ex-Partner) bis 6.000 € (500 €/Mt.) Auf Nachweis (ohne Notarvertrag) [8, 11]
Kinderbetreuung bis 4.000 € (~333 €/Mt.) 2/3 der Kosten pro Kind [12]
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Voraussetzungen: Wer bekommt den WBS?

  • Aufenthalt: Sie besitzen die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit. Alternativ haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr.
  • Geflüchtete: Ein WBS ist bei subsidiärem Schutz oder Asylberechtigung möglich. Die Bescheinigung muss noch mindestens 11 Monate gültig sein.
  • Besonderer Wohnbedarf: In Härtefällen (z. B. bei drohender Obdachlosigkeit, einer Schwerbehinderung ab GdB 50 % oder dem Umzug von Senioren in kleinere Wohnungen) kann ein Sonderstatus erteilt werden. Dies beschleunigt die Wohnungssuche erheblich.

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