Wohnungsbaugesellschaften in Berlin
Wohnungsbaugesellschaften in Berlin sind die sechs Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU). Der Eigentümer ist das Land Berlin.
Das Ziel ist es, den Menschen in Berlin einen bezahlbaren und sicheren Wohnraum zu bieten.
Dazu gibt es seit 2016 das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) und eine Kooperationsvereinbarung (KoopV).
Die Regeln gelten auch für Mietwohnungen der berlinovo.
Die sechs Gesellschaften verwalten zusammen rund 360.000 bis 370.000 Wohnungen. Das ist fast jede vierte Mietwohnung in Berlin.
Berlins sechs Landeseigene Wohnungsfirmen (LWU) im Überblick
- degewo AG: Verwaltet etwa 79.400 Wohnungen. Schwerpunkte sind Marzahn, Köpenick und Wedding.
- GESOBAU AG: Hat rund 48.400 Wohnungen. Sie ist vor allem im Berliner Norden tätig (z.B. Reinickendorf).
- Gewobag Wohnungsbau-AG: Sie besitzt etwa 74.600 Wohnungen.
- HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH: Sie ist einer der größten Vermieter Deutschlands. Sie verwaltet rund 81.600 Wohnungen in ganz Berlin.
- STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH: Sie hat rund 52.000 Wohnungen. Schwerpunkte liegen in Hellersdorf und Neukölln.
- WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH: Sie verwaltet rund 33.900 Wohnungen. Diese liegen oft in attraktiven Innenstadtlagen wie Mitte.
| Anbieter | Link | Wohnungsbewerbung |
|---|---|---|
| Wohnungsfinder Berlin | https://inberlinwohnen.de/wohnungsfinder/ | |
| Gewobag | https://www.gewobag.de | Wohnungsangebote |
| Howoge | https://www.howoge.de | Wohnungssuche |
| Degewo | https://www.degewo.de | Immobiliensuche |
| Gesobau | https://www.gesobau.de | Wohnungssuche |
| WBM | https://www.wbm.de | Interesse anmelden |
| Stadt und Land | https://www.stadtundland.de | --- |
Wohnungssuche – Der Landeseigene Wohnungsfinder
Der Wohnungsfinder zeigt Ihnen alle aktuell freien Wohnungen der sechs Landeseigenen.
Sie können Suchkriterien speichern. So sehen Sie nur passende Angebote, der persönliche Wohnungsfinder.
Flexible Ansicht: Wechsel zwischen Listen- und Blockansicht möglich.

Detaillierte Such- und Filteroptionen:
- Grundlegende Kriterien: Filter nach Kaltmiete, Wohnfläche und Zimmeranzahl.
- Wohnberechtigungsschein (WBS): Direkte Filterung nach „WBS erforderlich“ oder „WBS nicht erforderlich“.
- Ausstattung und Merkmale: Filtern nach spezifischen Ausstattungen wie Aufzug, Keller, Balkon / Loggia / Terrasse, Badewanne oder Dusche.
- Technische Details: Auswahl mehrerer Heizungsarten (Zentralheizung, Fernwärme, Fußbodenheizung, Gasheizung, etc.).
Transparente Angebotsdetails:
- Wichtige Angaben auf einen Blick: Adresse, Zimmeranzahl, Wohnfläche, Kaltmiete, Nebenkosten, Gesamtmiete.
- Termine und Energie: Informationen zur Bezugsfertigkeit, Einstellungsdatum, Baujahr und Energieverbrauchskennwert.
Das Leistbarkeitsversprechen (USP)
- Mietbelastungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf höchstens 27 % des Haushaltseinkommens betragen. Dies gilt für Mieter, die die WBS-Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Mietsteigerungsbegrenzungen: Die Durchschnittsmiete aller Bestandsmietverträge steigt maximal um 2,9 % pro Jahr.
- Schutz vor hohen Modernisierungskosten: Die Miete darf wegen Modernisierung höchstens um 2,- EUR pro Quadratmeter im Monat steigen. Diese Erhöhung ist auf sechs Jahre begrenzt.
- WBS-Wohnungen: 63 % der frei werdenden Wohnungen werden an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) vergeben.
Wichtiger Hinweis zum WBS
- Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) zeigt, dass Sie eine öffentlich geförderte Wohnung mieten dürfen.
- Der WBS 220 hat höhere Einkommensgrenzen.
- Beispiel: Ein Paar mit zwei minderjährigen Kindern hat Anspruch auf einen WBS 220, wenn das jährliche Nettoeinkommen 59.840 Euro oder weniger beträgt.

Wohnungstausch und -wechsel
- Wohnungstauschportal: Mieter können hier selbständig Tauschpartner suchen. Dies ist auch über die Grenzen der einzelnen Gesellschaften möglich. Die Wohnungsgröße spielt dabei keine Rolle.
- Wohnungswechsel-Programm: Dies ist ein neues Angebot, gestartet im September 2025.
- Es unterstützt Mieter, die in eine kleinere, besser passende Wohnung umziehen möchten.
- Die neue Wohnung muss mindestens ein Zimmer und 10 m² kleiner sein.
- Beim Umzug fällt keine doppelte Miete an.
- Die neue, kleinere Wohnung wird zur fairen Miete angeboten. Es gibt keinen Neuvermietungszuschlag.
- Mieter mit geringem Einkommen können bis zu zwei Nettokaltmieten erlassen bekommen.

Hilfsangebote
- Eine Ombudsstelle berät Mieter der LWU.
- Sie hilft bei Fragen zur Kooperationsvereinbarung.
- Beratung bei Mietschulden.
- Informationen zu Wohngeld und Kaution.
- Unterstützung für Senioren und Wohngemeinschaften.
Die Landeseigenen bieten Tipps, wie man Energie und Geld spart. Diese Tipps gibt es in 12 Sprachen.
Zukunftsorientierung und Neubau:
Die LWUs investieren in Neubau (z.B. plant Gewobag um die 10.000 neue Wohnungen bis 2030).
Nachhaltigkeit und Klimaschutz:
Im Fokus steht energetische Sanierung. Die Installation von Blockheizkraftwerken, Photovoltaikanlagen und Nutzung von Quartier-Strom. Um die CO2-Emissionen zu reduzieren.
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